Langfristverordnung Heilmittel – Lymphödem Stadium 2 und 3

Budgetneutrale Heilmittelverordnung

Die fachlich nicht nachvollziehbare Entscheidung, dass nur noch das Lymphödem im Stadium III die Kriterien des langfristigen Heilmittelbedafs erfüllt, wurde nach intensiven Einwänden neu bewertet. Die Forderung, dass auch das Lymphödem im Stadium II diese Kriterien erfüllt, wurde geprüft. Der SHV – Spitzenverband der Heilmittelverbände, Patientenvertreter und die KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung wurden um Stellungnahme gebeten. Nach einer Anhörung im Februar 2017 wurde das Ergebnis am 16.03.2017 bei einer öffentlichen Sitzung verkündet.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Das Lymphödem im Stadium II und III erfüllt die Kriterien des langfristigen Heilmittelbedarfs. Alle Heilmittelverodnungen (Manuelle Lymphdrainage/Kompressionsbandagierung/Übungsbehandlung) belasten nicht das Heilmittelbudget des Arztes. Voraussetzung hierfür ist die korrekte Heilmittelverordnung mit dem entsprechenden ICD 10 Code.

Eine aktualisierte Liste mit allen entsprechenden ICD 10 Codierungen und Informationen zur budgetneutralen Heilmittelverordnung finden Sie hier als pdf-Dokument: Ausfüllhilfe_langfristiger_Heilmittelbedarf_20.03..

Bei allen mit rot gekennzeichneten Diagnosen muss kein Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf gestellt werden. Dem haben alle gesetzlichen Krankenkassen zugestimmt.

Quelle: www.lymphologic.de

 

 

Langfristverordnung Heilmittel – Lymphödem Stadium 2 und 3